Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FINDEN BEI VERTRAGSSCHLUSS FÜR SÄMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler UND DEM VERTRAGSNEHMER ANWENDUNG.
(2) ALLE AUFTRÄGE DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler WERDEN AUSSCHLIESSLICH ZU DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANGENOMMEN UND AUSGEFÜHRT. EVENTUELLE AGB DER KUNDEN HABEN KEINE GÜLTIGKEIT.
(3) DIESE AGB GELTEN SOWOHL FÜR UNTERNEHMER I.S.V. § 14 BGB, WIE AUCH FÜR VERBRAUCHER I.S.V. § 13 BGB. MÜNDLICHE ABREDEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler. DIE VON DIESEN ABWEICHEN, BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM.
(4) SÄMTLICHE ANGEBOTE (INKL. AUFFORDERUNGEN ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES) UNTERLIEGEN DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
(5) JEGLICHE AKTIVITÄTEN UND HANDLUNGEN DER FIRMA Eastside Chains/ INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler BASIEREN AUF DER GRUNDLAGE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND UNTERLIEGEN DIESEN.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
(1) GEGENSTAND DES Vertrages IST DIE ERFÜLLUNG DER ZUVOR VEREINBARTEN ODER BEREITS FESTGELEGTEN LEISTUNG.
(2) SÄMTLICHE VERTRAGLICHE LEISTUNGEN UND PFLICHTEN SIND BINDEND UND NICHT EINSEITIG ÄNDERBAR.
(3) MERKMALE SIND IM BGB GEREGELT.
§ 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
(1) DER AUFTRAGGEBER VERPFLICHTET SICH WAHRHEITSGETREUE ANGABEN ZU MACHEN.
(2) MÄNGEL, BESCHÄDIGUNGEN ODER ANDERE FAKTOREN DIE VOM NORMALEN ZUSTAND ABWEICHEN MÜSSEN ANGEGEBEN WERDEN.
(3) BEWUSSTE IRREFÜHRUNG DER UNTER (2) GELISTETEN TATSACHEN KANN ZU STRAFRECHTLICHEN KONSEQUENZEN FÜHREN.
(4) SOLLTE DER TATBESTAND DER ARGLISTIGEN TÄUSCHUNG VORLIEGEN, SO SIND SÄMTLICHE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN ODER ANDERE FORDERUNGEN DIE ENTSTEHEN, UNWIRKSAM.
§ 4 ANGEBOTE UND PREISE
(1) DIE ANGEBOTE DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler ERFOLGEN STETS FREIBLEIBEND. ALLE GENANNTEN PREISE SIND FREIBLEIBEND UND INKLUSIVE DER GÜLTIGEN GESETZLICHEN MEHRWERTSTEUER, JEDOCH OHNE VERSICHERUNG, VERSAND- UND TRANSPORTKOSTEN. SOLCHE KOSTEN, SOWIE SONSTIGE VEREINBARTE NEBENLEISTUNGEN, INSBESONDERE TRANSPORTVERSICHERUNG, WERDEN ZUSÄTZLICH BERECHNET. DIESE PREISE, AUCH PREISE FÜR VERPACKUNG UND VERSAND, GELTEN NUR INNERHALB DEUTSCHLAND.
(2) DIE BESTELLUNG IST EIN BINDENDES ANGEBOT. DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler KANN DIESES ANGEBOT INNERHALB VON ZWEI WOCHE DURCH ZUSENDUNG EINER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ODER DER WARE ANNEHMEN.
(3) AKTIONSANGEBOTE UND –PREISE SIND NUR ÜBER EINEN BESTIMMTEN ZEITRAUM VERFÜGBAR UND GÜLTIG. ES GIBT KEIN RECHT NACHTRÄGLICH ANNAHME, ERFÜLLUNG ODER ÄHNLICHES ZU VERLANGEN.
(4) IN WERBEANZEIGEN UND PREISVERGLEICHSSEITEN USW. ENTHALTENE ANGEBOTE SIND -AUCH BEZÜGLICH DER PREISANGABEN- STETS FREIBLEIBEND UND UNVERBINDLICH.
(5) BEI DER AUFTRAGSERTEILUNG BZW. VERGABE DES ZUSCHLAGES ÜBER ONLINEAUKTIONSHÄUSER ERFOLGT DIE AUFTRAGSERTEILUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER BINDEND, DAS GESETZLICHE RÜCKTRITTSRECHT BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG
(1) DIE BEZAHLUNG DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN LEISTUNG IST NACH ERHALT DER RECHNUNG INNERHALB DER GESETZTEN ZAHLUNGSFRIST ZU LEISTEN.
(2) TEILZAHLUNGEN ODER RATENZAHLUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT NICHTS GESONDERT MIT DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler VEREINBART WURDE.
(3) DIE ZAHLUNGSART IST GENERELL DIE BANKÜBERWEISUNG ODER BARZAHLUNG. ZAHLUNGSARTEN WIE VERRECHNUNGSSCHECK, BARSCHECK ODER NACHNAME SIND NICHT MÖGLICH.
(4) WEITERE ZAHLUNGSARTEN (Z.B. PAYPAL) SIND NUR MIT ZUSTIMMUNG MÖGLICH.
(5) DER KUNDE KOMMT SPÄTESTENS IN VERZUG, WENN ER NICHT INNERHALB VON 14 TAGEN NACH FÄLLIGKEIT UND ZUGANG DER RECHNUNG ODER EINER GLEICHWERTIGEN ZAHLUNGSAUFFORDERUNG ZAHLUNG LEISTET.
(6) KOMMT DER KUNDE MIT SEINER ZAHLUNG IM SINNE VON § 5 ABSATZ (5) IN ZAHLUNGSVERZUG, IST DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler BERECHTIGT EINE MAHNGEBÜHR IN ANGEMESSENER HÖHE ZU BERECHNEN. DIE MAHNGEBÜHR WIRD IM VERHÄLTNIS DES RECHNUNGSBETRAGES BERECHNET.
(7) BEI ZAHLUNGSVERZUG BEHÄLT SICH DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler VOR, WEITERE RECHTLICHE SCHRITTE EINZULEITEN UND SCHADENSERSATZFORDERUNGEN ZU STELLEN.
(8) PFANDRECHT UND SICHERUNGSEIGENTUM: AN DEN UNS ZUR BEARBEITUNG ÜBERGEBENEN GEGENSTÄNDEN HABEN WIR EIN GESETZLICHES PFANDRECHT, DAS WIR WEGEN SÄMTLICHER FORDERUNGEN AUS DER GESCHÄFTSVERBINDUNG MIT DEM BESTELLER GELTEND MACHEN KÖNNEN. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT AN DER LIEFERUNG BIS ZUM EINGANG ALLER ZAHLUNGEN VOR. DER BESTELLER DARF DEN VON UNS PULVERBESCHICHTETEN LIEFERGEGENSTAND WEITER VERARBEITEN, BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG UNSERER FORDERUNG GILT UNSER VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT AN DEM VOM BESITZER HERGESTELLTEN GEGENSTAND IN HÖHE DES OFFENEN RECHNUNGSBETRAGES. VERPFÄNDUNGEN ODER SICHERUNGSÜBEREIGNUNG AN DRITTE SIND DEM BESTELLER UNTERSAGT. PFÄNDUNGEN SOWIE BESCHLAGNAHME ODER SONSTIGE VERFÜGUNGEN HAT ER UNS UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN. SIND DIE VON UNS BEARBEITETEN GEGENSTÄNDE DEM BESTELLER VON EINEM DRITTEN UNTER EIGENTUMSVORBEHALT GELIEFERT, SO TRITT AN DIE STELLE DER SICHERHEITSÜBERTRAGUNG DIE ÜBERTRAGUNG DER ANWARTSCHAFT, SO DASS WIR DURCH BEFRIEDIGUNG DES VERKÄUFERS DAS EIGENTUM ERWERBEN KÖNNEN. SIND DIE VON UNS BEARBEITETEN GEGENSTÄNDE EINEM DRITTEN ZUR SICHERHEIT ÜBERTRAGEN, SO TRITT UNS DER BESTELLER SEINEN ANSPRUCH AUF RÜCKÜBEREIGNUNG AB. DESGLEICHEN SEINE ETWAIGEN ANSPRÜCHE AUS ÜBERSICHERUNG GEGEN VORBEHALTS- UND SICHERUNGSEIGENTÜMER. ÜBERTRAGUNG UND ABTRETUNG ERFOLGEN JEWEILS NUR IN HÖHE UNSERER OFFEN STEHENDEN RECHNUNGSBETRÄGE. LIEFERT DER BESTELLER GEGENSTÄNDE, AN DENEN UNS DAS EIGENTUM ZUR SICHERUNG ALLER, UNS AUS DER GESCHÄFTSVERBINDUNG ZUSTEHENDEN FORDERUNGEN ÜBERTRAGEN WURDEN, AN EINEN DRITTEN, SO IST ER GEHALTEN, UNSERE RECHTE BEIM WEITERVERKAUF DER VORBEHALTSWARE AUF KREDIT ZU SICHERN. DARÜBER HINAUS TRITT DER BESTELLER SCHON JETZT SEINE FORDERUNGEN AUS DER WEITERVERÄUSSERUNG DER VORBEHALTSWARE AN UNS AB. AUF UNSER VERLANGEN HAT DER BESTELLER DIE ZUR EINZIEHUNG ERFORDERLICHEN ANGABEN ÜBER DIE ABGETRETENE FORDERUNG ZU MACHEN UND DEN SCHULDNERN DIE ABTRETUNG MITZUTEILEN DER BESTELLER RÄUMT UNS FERNER AN ALLEN, IN UNSEREM BESITZ BEFINDLICHEN GEGENSTÄNDEN EIN ZURÜCKHALTUNGSRECHT IN HÖHE DER ABGETRETENEN FORDERUNGEN EIN. BEI VERBINDUNG VON VORBEHALTSWARE MIT ANDEREN UNS NICHT GEHÖRENDEN WAREN STEHT UNS DER DABEI ENTSTEHENDE MITEIGENTUMSANTEIL AN DER NEUEN SACHE IM VERHÄLTNIS DES WERTES DER VORBEHALTSWARE ZU DER ÜBRIGEN VERARBEITETEN WARE ZUM ZEITPUNKT DER VERBINDUNG ZU. DARÜBER HINAUS TRITT DER BESTELLER SCHON JETZT SEINE FORDERUNGEN AUS DER WEITERVERÄUSSERUNG DER VORBEHALTSWARE AN UNS IN HÖHE UNSERER OFFENEN RECHNUNGSBETRÄGE AB.
§ 6 LIEFERTERMIN
IM FALLE HÖHERER GEWALT UND SONSTIGER UNVORHERSEHBARER, AUSSERGEWÖHNLICHER UND UNVERSCHULDETER UMSTÄNDE – Z. B. BEI MATERIALBESCHAFFUNGSSCHWIERIGKEITEN, BETRIEBSSTÖRUNGEN, STREIK, AUSSPERRUNG, MANGEL AN TRANSPORTMITTELN, BEHÖRDLICHEN EINGRIFFEN, ENERGIEVERSORGUNGSSCHWIERIGKEITEN USW., AUCH WENN SIE BEI VORLIEFERANTEN EINTRETEN VERLÄNGERT SICH, WENN WIR AN DER RECHTZEITIGEN ERFÜLLUNG UNSERER VERPFLICHTUNG BEHINDERT SIND, DIE LIEFERFRIST IN ANGEMESSENEM UMFANG. WIRD DURCH DIE GENANNTEN UMSTÄNDE DIE LIEFERUNG ODER LEISTUNG UNMÖGLICH ODER UNZUMUTBAR, SO WERDEN WIR VON DER LIEFERVERPFLICHTUNG FREI. SOFERN DIE LIEFERVERZÖGERUNG LÄNGER ALS ZWEI MONATE DAUERT, IST DER BESTELLER BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN. VERLÄNGERT SICH DIE LIEFERZEIT ODER WERDEN WIR VON DER LIEFERVERPFLICHTUNG FREI, SO KANN DER BESTELLER HIERAUS KEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE HERLEITEN. AUF DIE GENANNTEN UMSTÄNDE KÖNNEN WIR UNS BERUFEN, WENN WIR DEN BESTELLER UNVERZÜGLICH BENACHRICHTIGEN.
§ 7 VERSAND, LIEFERUNG UND ABHOLUNG
(1) DER VERSAND ERFOLGT MIT DEM VON DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler BEAUFTRAGTEN TRANSPORTDIENSTLEISTER. DIE NUTZUNG EINES ANDEREN BEVORZUGTEN TRANSPORTDIENSTLEISTERS GEHT AUF KOSTEN DES KUNDEN.
(2) DIE LIEFERUNG ERFOLGT GEGEN EINE VERPACKUNGS- UND VERSANDKOSTENPAUSCHALE, DIE DER KUNDE ZU TRAGEN HAT UND DEREN HÖHE INDIVIDUELL BERECHNET WIRD. BEI NACHNAHME (NUR INNERHALB DEUTSCHLANDS) WIRD EINE NACHNAHMEGEBÜHR I.H.V. 6,00 € BERECHNET.
(3) JEGLICHER VERSAND ENTSPRICHT DER SCHICKSCHULD.
(4) DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler IST FÜR DIE VERSANDDAUER DES TRANSPORTDIENSTLEISTERS NICHT VERANTWORTLICH.
(5) VERSENDET DER VERKÄUFER AUF VERLANGEN DES KUNDEN AN EINEN ANDEREN ORT ALS DEN ERFÜLLUNGSORT, SO GEHT DIE GEFAHR AUF DEN KUNDEN ÜBER, SOBALD DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler DIE SACHE DEM TRANSPORTDIENSTLEISTER ÜBERGEBEN HAT.
(6) SOLLTE DAS PAKET AUF GRUND EINER FALSCHEN ADRESSE NICHT ZUGESTELLT WERDEN, BEHÄLT SICH DIE FIRMA / INHABER MARK BAUERFEIND AUSDRÜCKLICH VOR, DIE HIERFÜR ENTSTANDENEN KOSTEN IN RECHNUNG ZU STELLEN.
§ 8 RÜCKTRITT
(1) DEM KUNDEN ALS VERBRAUCHER I.S.D. § 13 BGB STEHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN EIN RÜCKGABERECHT ZU. NACH MASSGABE DES FERNABSATZGESETZES HAT ER INNERHALB DER ERSTEN ZWEI WOCHEN NACH ABGABE DES DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGES EIN RÜCKTRITTSRECHT. DER RÜCKTRITT MUSS IN TEXTFORM ERFOLGEN, ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT EINE RECHTZEITIGE ABSENDUNG AN UNS.
(2) DER RÜCKTRITT IST AUSGESCHLOSSEN, SOBALD DIE DIENSTLEISTUNG BEGONNEN WURDE.
(3) BEI AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTES, TRÄGT DER KUNDE DIE HIERDURCH ENTSTEHENDEN KOSTEN.
(4) KANN DIE WARE NICHT AN DEN KUNDEN ZUGESTELLT WERDEN, BEHÄLT SICH DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER  Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler VOR, VON DEM VERTRAG MIT DEM KUNDEN ZURÜCK ZU TRETEN. ETWAIGE HIERDURCH ENTSTEHENDE KOSTEN WERDEN DEM KUNDEN IN RECHNUNG GESTELLT.
§ 9 GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, MÄNGELRÜGEN
(1) SCHWEISS-, STRAHL-, POLIER- UND RICHTARBEITEN SOWIE DAS HOCHGLANZVERDICHTEN UND DIE PULVERBESCHICHTUNG WERDEN NUR AUF KUNDENWUNSCH UND UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG SOWIE MÄNGELFOLGESCHÄDENHAFTUNG AUSGEFÜHRT.
(2) BEIM ZERLEGEN UND MONTIEREN MEHRTEILIGER FELGEN, STRAHLEN, POLIEREN, HOCHGLANZVERDICHTEN, PULVERBESCHICHTEN, RICHTEN UND SCHWEISSEN VON FELGEN ERLISCHT AUTOMATISCH DIE BETRIEBSERLAUBNIS FÜR DIE FELGEN, SO DASS SIE FÜR DEN STRASSENVERKEHR OHNE EINE ENTSPRECHENDE TÜV-PRÜFUNG NICHT MEHR ZULÄSSIG SIND. DIE PRÜFUNG IST VOM KUNDEN SELBST ZU VERANLASSEN UND AUF SEINE RECHNUNG DURCHZUFÜHREN. DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler WIRD KEINE SO BEARBEITETE FELGE MONTIEREN UND LEHNT JEDE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG SOWIE MÄNGELFOLGESCHÄDEN AB.
(3) BEIM HOCHGLANZVERDICHTEN UND DER BEARBEITUNG VON TEILEN UND FELGEN ETC. KÖNNEN DURCH NOTWENDIGE SPEZIELLE SPANNTECHNIKEN UND/ODER SPANNVORRICHTUNGEN SCHÄDEN WIE MATERIALQUETSCHUNGEN UND/ODER ABDRÜCKE AN DEN BAUTEILEN ENTSTEHEN. IN DIESEN FÄLLEN SCHLIESST DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER  Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler JEGLICHE HAFTUNG AUS.
(4) DIE AUSFÜHRUNG VON LACKARBEITEN UND PULVERBESCHICHTUNG ERFOLGT NUR AUF KUNDENWUNSCH. EINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG AUCH FÜR ETWAIGE MÄNGELFOLGESCHÄDEN SIND AUSGESCHLOSSEN.
(5) DA DIE DAUER DES CHROMEFFEKTS, DES POLIERENS, DES HOCHGLANZVERDICHTENS, DER PULVERBESCHICHTUNG UND DES LACKIERENS DER TEILE VON DER PFLEGE DES KUNDEN ABHÄNGIG IST, WERDEN ARBEITEN NUR UNTER AUSSCHLUSS JEDER GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG DIESBEZÜGLICH DURCHGEFÜHRT.
(6)BEI OFFENSICHTLICHEN MÄNGELN MÜSSEN MÄNGELRÜGEN UNVERZÜGLICH MIT DER BEZEICHNUNG DER MÄNGEL ERHOBEN WERDEN, SPÄTESTENS JEDOCH EINE WOCHE NACH ABLIEFERUNG/ERHALT DER WARE UND IN JEDEM FALLE VOR DEM BEGINN DER MONTAGE BEI UNS EINGEHEN. AUSSERDEM MUSS UNS GELEGENHEIT ZUR NACHPRÜFUNG GEGEBEN WERDEN. FALLS AN DEN BEANSTANDETEN GEGENSTÄNDEN ENTGEGEN DEM EIGENTLICHEN BESTIMMUNGSGEMÄSSEN GEBRAUCH DURCH DEN BESTELLER ODER DRITTE VERÄNDERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN ODER DIE BEANSTANDETEN GEGENSTÄNDE MIT MANGELHAFTEM WERKZEUG ODER DURCH UNQUALIFIZIERTES PERSONAL BEARBEITET WERDEN, ENTFÄLLT JEGLICHE HAFTUNG UNSERERSEITS. MÄNGEL, DIE NACHWEISBAR AUF UNSACHGEMÄSSE AUSFÜHRUNG UNSERERSEITS BERUHEN, WERDEN VON UNS DURCH KOSTENLOSE NACHARBEIT BEHOBEN, HIERZU IST UNS EINE ANGEMESSENE FRIST ZU GEWÄHREN. WIRD MANGELHAFTES MATERIAL VOM BESTELLER ANGELIEFERT UND SIND DADURCH BEDINGT UNSERERSEITS LEISTUNGEN ÜBER DEN VERTRAGLICHEN LEISTUNGSUMFANG HINAUS NOTWENDIG, SIND VOM BESTELLER DIE ÜBER DEN VEREINBARTEN PREIS HINAUS ENTSTEHENDEN MEHRKOSTEN ZU ERSETZEN, NACH HINWEIS UNSERERSEITS ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE HÖHE DIESER MEHRKOSTEN.
SOFERN DIE KOSTEN DER HIN- UND RÜCKFRACHT VON UNS GETRAGEN WERDEN, BESTIMMEN WIR DIE ART DER VERPACKUNG UND DEN BILLIGSTEN TRANSPORT. ALLE WEITERGEHENDEN ANSPRÜCHE, AUCH DER ANSPRUCH AUF ENTGANGENEN GEWINN, AUF SCHADENSERSATZ, AUF ERSATZ VON UNBRAUCHBAR GEWORDENEN MATERIAL, SOWIE DER ANSPRUCH AUF ERSATZ VON MONTAGE UND DEMONTAGE SOWIE VERZUGSSTRAFE SIND AUSGESCHLOSSEN. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE FÜR ETWAIGEN BEI DER BEARBEITUNG ENTSTANDENEN AUSSCHUSS DURCH FORMVERÄNDERUNGEN, RISSE ODER DERGLEICHEN, FERNER FÜR EVTL. BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER MASS- UND PASSGENAUIGKEIT BEWEGLICHER TEILE SIND AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DER SCHADEN NICHT DURCH VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES HANDELN VERURSACHT WURDE. FÜR DIE LICHTBESTÄNDIGKEIT VON EINFÄRBUNGEN WIRD NUR GEWÄHR GEGEBEN NACH MASSGABE DER LICHTECHTHEITSWERTE DER FARBWERKE / FARBENHERSTELLER DER VON UNS VERWENDETEN FARBEN, DIE BEI EINHALTUNG ALLER NOTWENDIGEN BEDINGUNGEN ERZIELT WERDEN. GERINGE FARBUNTERSCHIEDE, AUCH BEI EIGENFÄRBUNGEN, SIND IM RAHMEN DER DIN ZULÄSSIG.
§ 10 ABTRETUNGSVERBOT
(1) RECHTE AUS DEM MIT DER FIRMA Eastside Chains / INHABER  Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler GETÄTIGTEN GESCHÄFTE SIND NICHT AN DRITTE ÜBERTRAGBAR.
§ 11 DATENSCHUTZ
(1) DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler WEIST DEN KUNDEN DARAUF HIN, DASS DIE IM RAHMEN DES VERTRAGSSCHLUSSES AUFGENOMMENEN DATEN GEMÄSS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ UND DEM TELEDIENSTDATENSCHUTZGESETZ GESPEICHERT, VERARBEITET UND GENUTZT WERDEN.
(2) DIE DATEN KÖNNEN ZUM ZWECKE DER BONITÄTSPRÜFUNG AN BEAUFTRAGTE GEMÄSS § 11 BUNDESDATENSCHUTZGESETZ ÜBERMITTELT WERDEN.
§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) SOLLTE EINE KLAUSEL DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GANZ ODER TEILWEISE UNWIRKSAM SEIN ODER WERDEN, WERDEN DIESE DURCH GELTENDES RECHT ERSETZT. DIES GILT AUCH FÜR DEN FALL EINER REGELUNGSLÜCKE ODER GESETZESÄNDERUNG. DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN WIRD HIERDURCH NICHT BERÜHRT.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DIESER BEDINGUNGEN ODER DES VERTRAGES BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM UND MÜSSEN ALS SOLCHE AUSDRÜCKLICH GEKENNZEICHNET SEIN. DIES GILT AUCH FÜR DIE ABÄNDERUNG DER SCHRIFTFORMKLAUSEL.
(2) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND IST MÜLSEN.
(3) IST DER KUNDE KAUFMANN, EINE JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHST ODER ÖFFENTLICH-RECHTLICHES SONDERVERMÖGEN, WIRD ALS GERICHTSSTAND SCHNEEBERG VEREINBART. DIE FIRMA Eastside Chains / INHABER  Jasmina Meyer und Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler IST JEDOCH BERECHTIGT DEN KUNDEN AN DEM FÜR DIESEN ALLGEMEIN GELTENDEN GERICHTSSTAND ZU VERKLAGEN.
(4) AUF DAS RECHTSVERHÄLTNIS DER FIRMA Eastside Chains / INHABER Jasmina Meyer, Medienbeauftragte Mary-Ann Schettler UND DEM KUNDEN FINDET DEUTSCHES RECHT UNTER AUSSCHLUSS DES UN-KAUFRECHTS ANWENDUNG.
(5) DER KUNDE ERKENNT DURCH AUFTRAGSZUSAGE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AN, AUCH WENN EIN PUNKT GELTENDE RECHTSPRECHUNG VERLETZEN SOLLTE, AUSDRÜCKLICH UND UNEINGESCHRÄNKT AN. DAS GILT FÜR SCHRIFTLICHE, TELEFONISCHE UND MÜNDLICHE AUFTRAGSZUSAGEN UND AUFTRAGSÄNDERUNGEN.